Online-Vortrag: DigiRess II in NRW
Erfahren Sie im Video Schwerpunkte und weiterführende Informationen zu DigiRess II: Das Förderprogramm für digitale Innovationen zur Steigerung der Ressourceneffizienz im Rheinischen Revier.
Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Fragen
Erste Anlaufstelle ist die Webseite www.digiress.de. Dort finden Sie auch die Förderrichtlinie im Volltext, die alle inhaltlichen und verfahrenstechnischen Regelungen enthält.
Die Förderung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. In einer Skizze stellen Sie Ihre Vorhabenidee zunächst dar. Die Skizze wird nach Kriterien der Förderrichtlinie im Wettbewerb mit anderen Bewerberinnen und Bewerbern bewertet. Erhält die Skizze eine Förderempfehlung kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden.
Sie müssen eine Skizze einreichen. Über www.digiress.de gelangen Sie zum Skizzenportal des VDI Technologiezentrums. Dort sind auch alle für das Skizzenverfahren notwendigen Dokumente und Vorlagen abrufbar.
Um die PDF-Skizzenvorlage bestmöglich zu bearbeiten, empfehlen wir die Nutzung des frei erhältlichen Adobe Readers. Die Skizzenvorlage ist als Formular gestaltet und bietet uns eine gute Vergleichbarkeit aller eingehender Skizzen. Wenn Sie Schwierigkeiten bei der Bearbeitung haben, sprechen Sie uns bitte an.
Wer wird gefördert?
- Die Förderung richtet sich hauptsächlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
- Großunternehmen sind nur in Verbundvorhaben mit KMU antragsberechtigt (mit einem hohen finanziellen Eigenanteil).
- Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind ebenfalls nur als Verbundpartner antragsberechtigt (und müssen ebenfalls einen finanziellen Eigenanteil nachweisen). Hierbei wird im Einzelfall die Notwendigkeit überprüft.
Bei Verbundvorhaben muss ein KMU die zentrale Rolle als koordinierender Partner übernehmen. Das KMU verantwortet die Vorhabenidee und reicht für das Konsortium eine Skizze ein. Verbundvorhaben müssen die verschiedenen Kompetenzen der Partner berücksichtigen und darstellen.
Ja. Einzelvorhaben sind aber nur für KMU möglich.
Das Vorhaben ist in Deutschland durchzuführen und grundsätzlich in Deutschland zu verwerten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte, die mittels digitaler Lösungen einen effizienteren Umgang mit Ressourcen in KMU ermöglichen. Für weitere Informationen lesen Sie bitte Abschnitt 2 der Förderrichtlinie.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt mittels nicht rückzahlbarer Zuschüsse.
Vorhaben können einen Zeitraum von 24 Monaten abbilden.
Ja! Es ist unser Wunsch, möglichst vielfältig auf die Erfordernisse der Antragstellerinnen und Antragsteller eingehen zu können, deshalb gibt es verschiedene Möglichkeiten im Rahmen der Skizzeneinreichung und auch im Rahmen der späteren Antragstellung. Einzelheiten finden Sie in der Förderrichtlinie in Abschnitt 5. Vereinfacht gibt es folgende Möglichkeiten:
Skizzenverfahren:
- Variante 1: vereinfachte Skizzen für Einzelvorhaben von KMU mit Fördervolumen bis 200.000 Euro (im Rahmen einer De-Minimis-Beihilfe)
- Variante 2: umfangreichere Skizze für Einzelvorhaben von KMU abseits einer De-Minimis-Beihilfe und für Verbundvorhaben von mehreren Partnerinnen und Partnern
Antragsverfahren:
- Modul 1: KMU sollen unabhängig von der Skizzenvariante die Möglichkeit haben, kleine Fördervolumina (bis 200.000 Euro) als De-Minimis-Beihilfe zu attraktiven Förderkonditionen zu beantragen.
- Modul 2: Die Förderung erfolgt im Rahmen einer EU-Verordnung (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) als Beihilfe auf Grundlage von Artikel 28 und Artikel 29.
Ja. (Für die Skizzenvarianten ist die Frage bereits oben beantwortet)
Die beiden Module führen in der Konsequenz zu unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten. Einzelheiten finden Sie in der Förderrichtlinie in Abschnitt 5. Vereinfacht wie folgt:
Modul 1: De-Minimis-Beihilfe bis 200.000 Euro mit Förderquoten (Verhältnis von Gesamtmittel zur beantragten Zuwendung) bis zu 85 %.
Modul 2: Beihilfen außerhalb des De-Minimis-Rahmens mit Förderquoten bis zu 50 %. Für Großunternehmen nur mit bis zu 15 %.
Auch wissenschaftliche Institutionen können nur mit Förderquoten bis max. 85% ohne die Möglichkeit von Projektpauschalen (Hochschulen) in Verbünden eingebunden werden.